UNPARTEIISCH • UNABHÄNGIG • OBJEKTIV

Über 30 Jah­re Erfah­rung in der Kfz-Bran­che – nicht nur ein Beruf, son­dern eine Beru­fung.

Über mich

Olaf Hel­le: Ihr Kfz-Sach­ver­stän­di­ger am Nie­der­rhein (ins­be­son­de­re:
Net­te­tal, Vier­sen, Brüg­gen, Schwalm­tal, Nie­der­krüch­ten, Kem­pen,
Tönis­vorst)

Schon sehr früh war für mich klar: Ich will alles über Autos wis­sen! Mein ers­tes Ziel war ein Meis­ter­brief – es wur­den zwei (Kfz-Tech­ni­ker Meis­ter und Karos­se­rie- und Fahr­zeug­bau Meis­ter Hand­werk). Neben der Exper­ti­se in der Pra­xis, woll­te ich auch geschäft­li­ches Know-how erlan­gen. Ich mach­te also mei­nen Betriebs­wirt im Hand­werk und fand her­aus, dass für mich das Sach­ver­stän­di­gen­we­sen mit sei­nen Para­gra­fen und Pro­zes­sen genau­so inter­es­sant ist wie ein gut gemach­ter Action­film.

Im Falle eines Unfalls

Wenn ein Auto- oder Zwei­rad­un­fall pas­siert, ist das immer ein Schock und bei den meis­ten Men­schen türmt sich sofort ein Berg an Fra­gen auf: Blei­be ich auf dem Scha­den sit­zen? Wie kom­me ich zur Arbeit? Muss ich einen Leih­wa­gen bezah­len? Wo muss das Fahr­zeug hin zur Repa­ra­tur? Wel­che Unter­la­gen benö­tigt die Ver­si­che­rung? Brau­che ich ein Gut­ach­ten, einen Anwalt? Wie fin­de ich einen fach­kun­di­gen Gut­ach­ter oder eine Gut­ach­te­rin?

  • Immer – auch bei schein­ba­ren Baga­tell­schä­den – die Poli­zei rufen! Der Poli­zei­be­richt ist die wich­tigs­te Grund­la­ge, damit Sie bekom­men, was Ihnen zusteht!
  • Sie sind frei in der Wahl des Kfz-Gut­ach­ters, der Werk­statt und des Rechts­an­wal­tes!
  • 0,- Euro: Scha­den­gut­ach­ten sind kos­ten­los für Geschä­dig­te bei Haft­pflicht­scha­den!
  • Sei­en Sie vor­sich­tig bei Kos­ten­vor­anschlä­gen. Ohne die prä­zi­se Beweis­si­che­rung des Sach­ver­stän­di­gen­gut­ach­tens haben Sie meist einen Nach­teil!
  • Ein zer­ti­fi­zier­ter Sach­ver­stän­di­ger oder eine zer­ti­fi­zier­te Sach­ver­stän­di­ge ist die rich­ti­ge Wahl für ein rechts­si­che­res Kfz-Gut­ach­ten!

Wenn Sie unver­schul­det durch einen Unfall geschä­digt wur­den, kön­nen Sie den Ser­vice von fach­kun­di­gen Kfz-Sach­ver­stän­di­gen völ­lig kos­ten­los in Anspruch neh­men – die geg­ne­ri­sche Haft­pflicht­ver­si­che­rung muss für die Kos­ten auf­kom­men. Las­sen Sie im Scha­dens­fall kei­ne wert­vol­le Zeit ver­strei­chen. Rufen Sie direkt an und nut­zen Sie mei­ne mehr als 30-jäh­ri­ge Erfah­rung in der Kfz-Bran­che, um schnell Ihr Recht und Ihr Geld zu bekom­men. Als zer­ti­fi­zier­ter, unab­hän­gi­ger Kfz-Sach­ver­stän­di­ger kann ich Ihnen alles aus einer Hand bie­ten:

  • schnel­le, aber abso­lu­te akri­bi­sche und lücken­lo­se, Erfas­sung des Scha­dens
  • ein­schließ­lich detail­lier­ter foto­gra­fi­scher Beweis­auf­nah­me
  • die Erstel­lung eines Scha­den­gut­ach­tens, das vor Gericht Bestand hat
  • die pas­si­ve Rechts­be­ra­tung
  • auf Wunsch Erst­kon­takt zu einer Kfz-Meis­ter­werk­statt, zu einem Anbie­ter von Ersatz­fahr­zeu­gen und zu einem fach­be­zo­ge­nen Rechts­an­walt

Kundenstimmen

Das sagen unse­re Kun­den!
Daniel22061992
Daniel22061992
09/01/2024
Top Sachverständiger ! Kam innerhalb weniger Minuten zur Werkstatt rüber & hat direkt mit einer unglaublichen Freundlichen Art geholfen & Fragen beantwortet. Er bot direkt Hilfe an, wenn es Formulare geben sollte. Das Gutachten kam innerhalb von 2 Tagen bei der Versicherung sowie bei mir an. Das Kärtchen ist im Portmonee und das bleibt es definitiv drin! Vielen Dank nochmal & Schöne Grüße Daniel Ansorge
B. Syben
B. Syben
11/12/2023
Sehr schnelle und professionelle Abwicklung. Sehr hilfsbereit und sympatisch.
Lisa
Lisa
11/12/2023
Ich bin sehr zufrieden mit der Arbeit und habe Ihn bereits weiter empfohlen. Kompetent, Freundlich und zuverlässig.
Waldemar Drat
Waldemar Drat
30/11/2023
Witam polecam w każdym calu Olafa. Naprawdę zrobił doskonałą wycenę
Heike Britten
Heike Britten
29/11/2023
Toller Service und sehr symphatischer Mensch. Wir waren zu 100 Prozent überzeugt von Olaf Helle. Tausend Dank für die umgehende Abwicklung!
Wolfram Blum
Wolfram Blum
28/11/2023
Sehr zufrieden, schneller Termin kompetenter Mann
J O
J O
27/11/2023
Ich bin mehr als nur zufrieden! -schnelle und zeitnahe Terminvergabe - gute Beratung/Service - das Gutachten war schnell erstellt Vielen Dank Herr Helle :)
M King
M King
17/11/2023
Super schneller Termin, Super Gutachten, Super freundlich & absolut empfehlenswert.
Detlef Scheer
Detlef Scheer
12/10/2023
Ein sehr angenehmer Kontakt, eine schnelle Abwicklung und ein professionelles Ergebnis, welches erbracht wurde. Jederzeit wieder, wenn wir einen entsprechenden Fall haben werden.
Krystian Dowgiel
Krystian Dowgiel
14/09/2023

FAQ

Häu­fig gestell­te Fra­gen

Kfz-Gut­ach­ter und Kfz-Gut­ach­te­rin­nen unter­su­chen Fahr­zeug-Schä­den nach einem Unfall. Sie erstel­len aber auch Wert­gut­ach­ten, z. B. für Old­ti­mer. Nach einem Unfall wer­den sämt­li­che Schä­den, die nach­weis­lich auf den Unfall zurück­zu­füh­ren sind, ermit­telt und akri­bisch doku­men­tiert. Dar­aus wird der Auf­wand für die Repa­ra­tur bezif­fert. Die­ses Gut­ach­ten ist nicht nur die Grund­la­ge, um sich die vor­aus­sicht­li­chen Repa­ra­tur­kos­ten von der Kfz-Ver­si­che­rung erstat­ten zu las­sen, son­dern bezieht auch die Wert­min­de­rung des ver­un­fall­ten Fahr­zeugs mit ein.

In § 249 BGB wird das all­ge­mei­ne Scha­dens­er­satz­recht in Deutsch­land defi­niert. Dort ist gere­gelt, dass ein durch Frem­de ver­schul­de­ter Scha­den an einer Sache, in die­sem Fal­le an Ihrem Fahr­zeug, so wie­der her­zu­stel­len ist, wie vor Beginn des Scha­dens­ein­tritts, nicht bes­ser, aber auch nicht schlech­ter.
Dem­nach haben Sie das unein­ge­schränk­te Recht, einen qua­li­fi­zier­ten und unab­hän­gi­gen Sach­ver­stän­di­gen Ihrer Wahl mit der Begut­ach­tung der beschä­dig­ten Sache (Fahr­zeug) zu beauf­tra­gen. Eben­so haben Sie das unein­ge­schränk­te Recht, eine belie­bi­ge Werk­statt, Ihrer Wahl, mit der Behe­bung des Scha­dens zu beauf­tra­gen. Des wei­te­ren haben Sie das unein­ge­schränk­te Recht, eine Rechts­an­walts­kanz­lei Ihrer Wahl mit der Gel­tend­ma­chung Ihrer Rech­te zu beauf­tra­gen.
Ihr Recht bei einem unver­schul­de­ten Unfall (Haft­pflicht­scha­den) im Über­blick:

  • Das Recht der frei­en Wahl eines Kfz-Sach­ver­stän­di­gen
  • Das Recht der frei­en Wahl Ihrer Repa­ra­tur­werk­statt
  • Fik­ti­ve Abrech­nung (Abrech­nung laut Gut­ach­ten) Ihres Scha­dens
  • Die Sach­ver­stän­di­gen­kos­ten über­nimmt die geg­ne­ri­sche Ver­si­che­rung
  • Die Rechts­an­walts­kos­ten über­nimmt die geg­ne­ri­sche Ver­si­che­rung
  • Kos­ten für Leih­wa­gen oder
  • Kos­ten durch Nut­zungs­aus­fall

Bei unse­ren qua­li­fi­zier­ten Kfz-Scha­den­gut­ach­ten müs­sen Sie auf kei­nen die­ser Ansprü­che ver­zich­ten. Denn in unse­ren Gut­ach­ten wer­den auf­trags­ge­mäß alle wich­ti­gen Leit­sät­ze zur Kfz-Scha­den­gut­ach­ten­er­stel­lung, näm­lich

  • die Scha­dens­fest­stel­lung
  • die Beweis­si­che­rung
  • die Ermitt­lung der Unfall­scha­den­hö­he

für unse­re Kun­den nach bes­tem Wis­sen und Gewis­sen

  • unpar­tei­isch
  • unab­hän­gig
  • objek­tiv

nach den Vor­ga­ben und Leit­sät­zen des Insti­tu­tes für Sach­ver­stän­di­gen­we­sen (IFS) und den Vor­ga­ben und Leit­sät­zen des Deut­schen Gut­ach­ter und Sach­ver­stän­di­gen Ver­ban­des e.V.
(DGuSV) umge­setzt.

Die Ver­si­che­run­gen stel­len Ihr Recht oft­mals in Fra­ge, indem sie ver­su­chen, die Scha­den­ab­wick­lung Ihres ver­un­fall­ten Fahr­zeu­ges durch die eige­nen Kfz-Sach­ver­stän­di­gen
begut­ach­ten zu las­sen, um sich auf die­sem Wege Kos­ten bezüg­lich

  • Scha­dens­hö­he
  • Sach­ver­stän­di­gen­ho­no­rar
  • Rechts­an­walts­ho­no­rar
  • ver­min­der­tem Wie­der­be­schaf­fungs­wert
  • erhöh­tem Rest­wert
  • Ver­ga­be von mer­kan­ti­len Wert­min­de­run­gen zu erspa­ren.

In einem Haft­pflicht­scha­den­fall haben Sie freie Werk­statt­wahl. Die geg­ne­ri­sche Ver­si­che­rung kann Ihnen kei­ne Werk­statt zuwei­sen. Eini­ge Ver­si­che­rungs­ta­ri­fe (Kas­ko) beinhal­ten eine Part­ner­werk­statt­klau­sel. Trifft das auf Ihren Ver­trag zu, kon­tak­tie­ren Sie am bes­ten vor­ab die Ver­si­che­rung.

Im Haft­pflicht­scha­dens­fall steht Geschä­dig­ten ein Anwalt oder eine Anwäl­tin zu. Die Kos­ten müs­sen von der regu­lie­ren­den Ver­si­che­rung gezahlt wer­den. Falls die Rechts­la­ge unklar ist, ist in jedem Fall eine Rechts­be­ra­tung sinn­voll. Eine pas­si­ve Rechts­be­ra­tung darf auch von zer­ti­fi­zier­ten Sach­ver­stän­di­gen durch­ge­führt wer­den. Sie kön­nen mit Ihrer Erfah­rung und Sach­kennt­nis auch bei dem Erst­kon­takt zu einem fach­be­zo­ge­nen Anwalt oder einer fach­be­zo­ge­nen Anwäl­tin behilf­lich sein.

Es gibt Bedin­gun­gen, bei denen Ihnen ein Ersatz­fahr­zeug zusteht, z. B. wenn Ihr Unfall­fahr­zeug nicht mehr ver­kehrs­si­cher ist oder Ihr Fahr­zeug repa­riert wird. Auch hier kann Ihnen der oder die Kfz-Sach­ver­stän­di­ge bei der Ein­schät­zung Ihrer Ansprü­che und bei dem Erst­kon­takt bezüg­lich eines Ersatz­wa­gens zur Sei­te ste­hen.

In einem Kos­ten­vor­anschlag wer­den, bzw. dür­fen, kei­ne Wer­te des zur Rede ste­hen­den Fahr­zeu­ges bezif­fert wer­den. Es wer­den fahr­zeug­spe­zi­fi­sche Wer­te außer Acht gelas­sen:

– Wie­der­be­schaf­fungs­wert

Der Defi­ni­ti­on nach ist das der Wert eines ver­gleich­ba­ren ande­ren Fahr­zeugs, unmit­tel­bar vor Scha­dens­ein­tritt. Dem­nach han­delt es sich bei die­ser Wert­ana­ga­be um Kos­ten, die für den gleich­wer­ti­gen Ersatz eines beschä­dig­ten Fahr­zeu­ges, unter Berück­sich­ti­gung, wie z.B. Alter, Lauf­leis­tung, Zustand und Aus­stat­tung, auf­ge­bracht wer­den müs­sen.

– Rest­wert

Der Defi­ni­ti­on nach ist das der aktu­el­le Wert des unre­pa­rier­ten, ver­un­fall­ten Fahr­zeu­ges im Ist­zu­stand. Der Rest­wert wird vom Kfz-Sach­ver­stän­di­gen bei­spiels­wei­se mit­tels einer soge­nann­ten „Rest­wert­bör­se“, oder durch min­des­tens 3 Rest­wert­an­ge­bo­te regio­na­ler Auto­häu­ser, Fahr­zeug­händ­ler, Werk­stät­ten, usw. ermit­telt und in das Gut­ach­ten ein­ge­setzt.

– mer­kan­ti­le (kauf­män­ni­sche) Wert­min­de­rung

Der Defi­ni­ti­on nach bezif­fert die­ser den Wert­ver­lust, den ein Fahr­zeug nach einem Unfall­scha­dens­er­eig­nis, trotz sach- und fach­ge­rech­ter Repa­ra­tu­ren, erfährt. Ein mer­kan­ti­ler Min­der­wert darf von einem Kfz-Sach­ver­stän­di­gen dann ver­ge­ben wer­den, wenn das zur Rede ste­hen­de Fahr­zeug nach einem Unfall­scha­den auf dem Markt einen gerin­ge­ren Ver­kaufs­preis, als das glei­che, unfall­freie Fahr­zeug erzie­len wür­de. Die­se Dif­fe­renz steht dem oder der Geschä­dig­ten zu. Er oder sie ist aller­dings offen­ba­rungs­pflich­tig, d. h. man muss jeden bekann­ten Vor­scha­den am Fahr­zeug bei evtl.
Ver­äu­ße­rung ange­ben.

– die Beur­tei­lung

Die Gefahr, dass ver­schie­de­ne Beur­tei­lun­gen falsch ein­ge­schätzt wer­den, ist sehr groß. Die Beur­tei­lung, ob ein Unfall­fahr­zeug „repa­ra­tur­wür­dig“, ist, oder ob es sich um einen „Total­scha­den inner­halb der „130% Rege­lung“ han­delt, oder gar um einen „wirt­schaft­li­chen Total­scha­den“ han­delt, obliegt qua­li­fi­zier­ten Kfz-Sach­ver­stän­di­gen. Ein qua­li­fi­zier­tes Kfz-Scha­den­gut­ach­ten, das durch einen qua­li­fi­zier­ten Kfz-Sach­ver­stän­di­gen oder eine Kfz-Sach­ver­stän­di­ge erstellt wur­de, hat vor jedem Gericht Bestand und dient vor den Gerich­ten als „beweis­si­chern­des Doku­ment“.
Nach­tei­le bei der Scha­dens­re­gu­lie­rung für die geschä­dig­te Per­son auf­grund in Auf­trag gege­be­ner Kos­ten­vor­anschlä­ge sind lei­der viel zu oft an der Tages­ord­nung.

Des­halb soll­te man kei­ne Repa­ra­tur­kos­ten­kal­ku­la­ti­on, bes­ser bekannt als Kos­ten­vor­anschlag, bei­spiels­wei­se durch ein Auto­haus oder Kfz-Werk­statt erstel­len
las­sen!